Beitragsordnung
§1 Beitragspflicht
Die Mitgliedschaft im Verein „Offene Werkstatt Böblingen e.V.“ ist beitragspflichtig.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§2 Beitragshöhe
- Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 60 EURO Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 60 EURO pro Jahr.
- Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Einzelfällen einen ermäßigten Jahresbeitrag genehmigen.
- Der Mitgliedsbeitrag für ein weiteres Haushaltsmitglied beträgt mindestens 50% vom regulären Mitgliedsbeitrag. Weitere Haushaltsmitglieder sind beitragsfrei und stimmberechtigt ab 16 Jahren.
§3 Beitragszahlung
- Jährliche Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu entrichten.
- jährliche Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Folgemonat des Beitritts fällig.
- Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist nur bargeldlos durch Lastschrift möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist eine jahresweise Zahlung in bar möglich. Diese sind im Vorfeld mit dem Finanzvorstand abzustimmen.
§4 Kündigung – Ende der Beitragspflicht
- Die Mitgliedschaft im Verein „Offene Werkstatt Böblingen e.V.“ ist mit einer Frist von einem Monat zum fälligen Jahresbeitrag (Monat des Vereinsbeitritts) kündbar.
- Die Kündigung hat schriftlich oder fernschriftlich zu erfolgen. Mit Wirksamkeit der Kündigung endet die Beitragspflicht.
- Kündigungserklärungen müssen spätestens am letzten Werktag des Vormonats beim Vorstand eingegangen sein.
§5 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung tritt zum 11.07.2023 in Kraft und gilt ab diesem Termin. Alle vorherigen Beitragsordnungen verlieren gleichzeitig ihre Gültigkeit.