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Beitragsordnung

§1 Beitragspflicht

Die Mitgliedschaft im Verein „Offene Werkstatt Böblingen e.V.“ ist beitragspflichtig.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§2 Beitragshöhe
  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 60 EURO Jahr.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 60 EURO pro Jahr.
  3. Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Einzelfällen einen ermäßigten Jahresbeitrag genehmigen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag für ein weiteres Haushaltsmitglied beträgt mindestens 50% vom regulären Mitgliedsbeitrag. Weitere Haushaltsmitglieder sind beitragsfrei und stimmberechtigt ab 16 Jahren.
§3 Beitragszahlung
  1. Jährliche Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu entrichten.
  2. jährliche Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Folgemonat des Beitritts fällig.
  3. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist nur bargeldlos durch Lastschrift möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist eine jahresweise Zahlung in bar möglich. Diese sind im Vorfeld mit dem Finanzvorstand abzustimmen.
§4 Kündigung – Ende der Beitragspflicht
  1. Die Mitgliedschaft im Verein „Offene Werkstatt Böblingen e.V.“ ist mit einer Frist von einem Monat zum fälligen Jahresbeitrag (Monat des Vereinsbeitritts) kündbar.
  2. Die Kündigung hat schriftlich oder fernschriftlich zu erfolgen. Mit Wirksamkeit der Kündigung endet die Beitragspflicht.
  3. Kündigungserklärungen müssen spätestens am letzten Werktag des Vormonats beim Vorstand eingegangen sein.
§5 Inkrafttreten
  1. Diese Beitragsordnung tritt zum 11.07.2023 in Kraft und gilt ab diesem Termin. Alle vorherigen Beitragsordnungen verlieren gleichzeitig ihre Gültigkeit.