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Haftungsvereinbarung

1. Eigenverantwortung

Ich nutze Räume, Maschinen und Werkzeuge eigenverantwortlich. Ich bin gesundheitlich/
kenntnismäßig zur sicheren Nutzung in der Lage; für gekennzeichnete Maschinen ist eine
dokumentierte Einweisung erforderlich.

2. Haftung des Vereins

Der Verein haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit bleibt in jedem Fall unberührt. Die deliktische Haftung folgt den gesetzlichen Regeln.

3. Haftung der Nutzenden

Ich hafte für von mir verursachte Schäden an Einrichtungen, Maschinen, Dritten oder deren
Sachen, soweit gesetzlich vorgesehen. Ich melde erkennbare Mängel/Defekte unverzüglich.

4. Eigentum/Risiko

Mitgebrachte Werkzeuge/Materialien verbleiben in meinem Eigentum; Lagerung erfolgt auf
eigenes Risiko. Für Verlust/Diebstahl übernimmt der Verein nur Haftung bei Vorsatz/grober
Fahrlässigkeit.

5. Verbote/Sicherheit

Herstellung/Bearbeitung von gesetzeswidrigen, diskriminierenden oder sicherheitsrelevanten
Gegenständen (z. B. Waffen, Pyrotechnik, explosive/hochgefährliche Stoffe) ist untersagt.
Sicherheits-/UVV sind einzuhalten.

6. Unfälle/Schäden

Unfälle oder Schäden in den Räumen der SchaffBar teile ich dem Verein unverzüglich mit.