Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Offenen Werkstatt Böblingen e.V. – SchaffBar
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Vertragsgegenstand
1.1
Der Verein „Offene Werkstatt Böblingen e.V.“, Herrschaftsgartenstraße 20/1, 71032 Böblingen (im Folgenden: „Verein“), betreibt unter dem Namen SchaffBar eine Offene Werkstatt als Zweckbetrieb gemäß § 65 AO. Dort stellt der Verein registrierten Nutzenden gegen Entgelt Werkstatträume, Maschinen und Werkzeuge zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Weitere Werkzeuge und Maschinen können nach Verfügbarkeit bereitgestellt werden; ein Anspruch darauf besteht nicht.
1.2
Mit der Registrierung, Buchung oder dem Betreten der Werkstatträume erkennt der Nutzende diese AGB sowie die Werkstattordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindliche Vertragsgrundlage an. Die AGB und die Werkstattordnung sind in der Werkstatt deutlich sichtbar ausgehängt und auf der Website abrufbar.
2. Geltung der Bedingungen
2.1
Sämtliche Leistungen des Vereins erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der jeweils geltenden Werkstattordnung.
2.2
Die Werkstattordnung ist verbindlicher Bestandteil des Nutzungsvertrags. Sie liegt in der Werkstatt zur Einsicht aus und ist zusätzlich auf der Website des Vereins abrufbar.
2.3
Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
3. Nutzungsvoraussetzungen
3.1
Die Nutzung der Einrichtungen ist ausschließlich Personen gestattet, die über die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie die notwendigen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit den Geräten verfügen.
3.2
Personen, deren Fähigkeiten alters-, krankheits- oder behinderungsbedingt eingeschränkt sind, haben dies dem Verein mitzuteilen, soweit dies für eine sichere Nutzung der Einrichtungen erforderlich ist. Der Verein kann in solchen Fällen die Nutzung bestimmter Maschinen auf Begleitung oder Beaufsichtigung beschränken.
3.3
Minderjährige unter 16 Jahren dürfen die SchaffBar nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer schriftlich autorisierten, volljährigen Begleitperson nutzen.
3.4
Minderjährige ab 16 Jahren benötigen für die eigenständige Nutzung der SchaffBar eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Der Verein kann zusätzliche Nachweise verlangen.
3.5
Die Nutzung bestimmter gekennzeichneter Maschinen ist ausschließlich nach dokumentierter Einweisung durch den Verein oder Nachweis gleichwertiger Kenntnisse zulässig. Ein Anspruch auf eine Einweisung besteht nicht.
4. Entgelte und Zahlungsmodalitäten
4.1
Die Nutzung der SchaffBar ist entgeltpflichtig. Es gelten die jeweils aktuellen Preise laut Preisliste. Diese ist in der Werkstatt einsehbar und auf der Website abrufbar.
4.2
Die Entgelte sind jeweils vor Verlassen der SchaffBar vollständig und bargeldlos zu begleichen.
4.3
Der Verein kann für bestimmte Nutzungen eine Kaution verlangen.
4.4
Käuflich erworbene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins.
5. Öffnungszeiten / Schließungen
Der Verein behält sich vor, in zumutbarer Weise und zumutbarem Umfang die Öffnungs- und Nutzungszeiten zu ändern, kurzfristige Schließungen im Falle von Mangel an ehrenamtlicher Personalkapazität für den Thekenbetrieb, kurzfristige Schließungen im Falle technischer Revisionen oder Reparatur- und Wartungsarbeiten vorzunehmen, tageweise Teilbereiche oder den Betrieb insgesamt anlässlich von speziellen Veranstaltungen nach vorheriger Ankündigung zu schließen.
6. Haftung und Versicherung
6.1
Der Nutzende trägt die Verantwortung für die sachgemäße und sichere Nutzung der Einrichtungen. Die Haftung des Vereins ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch auf einfache Fahrlässigkeit.
6.2
Der Nutzende haftet für selbst verursachte Schäden an Einrichtungen, Maschinen oder Dritten.
7. Sicherheit, Ordnung und Verbote
7.1
Der Nutzende ist verpflichtet, die für die Werkstatt geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie die vom Verein bekannt gemachten Sicherheitsregeln einzuhalten. Die einschlägigen Vorschriften liegen in der Werkstatt zur Einsicht aus.
7.2
Vorhandene Feuerlöscher sind deutlich gekennzeichnet und im Notfall zu verwenden. Im Brandfall sind die Anweisungen des Personals zu befolgen.
7.3
Die Nutzung der Werkstatt ist unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Reaktions- oder Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen können, untersagt.
7.4
Für geeignete Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe) ist der Nutzende selbst verantwortlich. Der Verein ist nicht verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren. Eine Haftung bei Arbeitsunfällen aufgrund unzureichender Schutzausrüstung ist ausgeschlossen.
7.5
Maschinen, Werkzeuge und sonstige Einrichtungen dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet werden. Bei Unsicherheiten über die Handhabung ist eine Einweisung einzuholen oder die Nutzung zu unterlassen.
7.6
Gefahrstoffe, Flüssigkeiten und sonstige schädliche Materialien sind nach den Anweisungen des Vereins zu verwenden, zu lagern und zu entsorgen. Unsachgemäße Handhabung kann zum Ausschluss von der Nutzung führen; der Nutzende haftet für dadurch entstehende Schäden und Kosten.
7.7
In allen Räumen gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot. Dies umfasst auch E-Zigaretten, Vaporizer und offenes Feuer.
7.8
Der Arbeitsplatz ist nach Nutzung in ordentlichem und sauberem Zustand zu verlassen. Kosten für außergewöhnliche Reinigungsarbeiten infolge grober Pflichtverletzungen können dem Nutzenden in Rechnung gestellt werden.
7.9
Die Herstellung, Bearbeitung oder Lagerung von Gegenständen, die gegen geltendes Recht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Werte des Vereins verstoßen (z. B. Waffen, gewaltverherrlichende, rassistische oder diskriminierende Inhalte), ist untersagt.
7.10
Der Verein kann Nutzende bei Verstößen gegen diese Regelungen von der weiteren Nutzung der Werkstatt ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.
8. Eigentum, Werkzeuge und Materialien
8.1
Die Nutzung von vereinseigenen Werkzeugen und Maschinen ist ausschließlich in den Räumlichkeiten der SchaffBar zulässig, sofern keine schriftliche Ausnahme mit dem Verein vereinbart wurde.
8.2
Der Nutzende ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Defekte an Werkzeugen oder Maschinen unverzüglich bei Übernahme zu melden. Für Schäden, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung verursacht wurden, haftet der Nutzende. Normale Abnutzung ist hiervon ausgenommen.
8.3
Mitgebrachte Werkzeuge, Materialien oder gefertigte Produkte verbleiben im Eigentum des Nutzenden. Der Verein übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, auch nicht bei Lagerung in Mietboxen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vereins vorliegt.
8.4
Die Unterbringung persönlicher Gegenstände und Materialien erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Eine Haftung durch den Verein ist ausgeschlossen.
8.5
Der Einsatz selbst mitgebrachter Maschinen oder Werkzeuge ist dem Verein vorab anzuzeigen. Eine Nutzung ist nur zulässig, wenn keine Gefährdung für andere besteht und die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
8.6
Mitgebrachte Werkstoffe, Abschnittreste und sonstiger Abfall sind vom Nutzenden vollständig mitzunehmen oder in einer entsprechend angemieteten Lagerfläche unterzubringen. Nach vorheriger Absprache mit dem Verein können bestimmte Materialien (z. B. Holzreste, Metallabschnitte) in den dafür vorgesehenen Tausch- oder Spendenbereichen deponiert werden. Andere Nutzende können diese dort zur Weiterverarbeitung entnehmen. Eine Haftung für dort abgelegte oder entnommene Materialien wird nicht übernommen.
9. Datenschutz
Für die Nutzung der SchaffBar ist die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) erforderlich. Die hierzu geltenden Informationen nach Art. 13 DSGVO sind auf der Website des Vereins abrufbar.